Hinweise zum jährlichen Antragsverfahren der BISp-Forschungsförderung 2027
16.09.2025
Hinweise zum jährlichen Antragsverfahren der BISp-Forschungsförderung 2027
Im Rahmen des jährlichen Antragsverfahrens für das Jahr 2027 können wieder aktuelle Forschungsanträge beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) eingereicht werden.
Quelle: GettyImages_wera Rodsawang
Nach aktuellen Planungen soll hier der 31. März als Einreichungsfrist gelten (frühester Projektstart ist der 01.01.2027).
Dies ist jedoch unter dem Vorbehalt aktuell noch nicht abgeschlossener struktureller wie auch haushalterischen Voraussetzungen zu sehen.
Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaanpassung haben in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Kontext der Klimaanpassung stehen Athletinnen und Athleten vor neuen Herausforderungen, da extreme Wetterbedingungen, Luftqualität und veränderte Umweltfaktoren direkte Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Trainingsbedingungen haben.
Innerhalb der Forschungsvorhaben sollten die entsprechenden Kriterien berücksichtigt werden:
- Forschungsfragestellungen mit Bezug zu Nachhaltigkeit und Klimaanpassungen im Sport
- mit der Zielstellung des Schutzes und der Stärkung der Gesundheit der Athletinnen und Athleten
Der neue Forschungsschwerpunkt schließt an den bisherigen Forschungsschwerpunkt „FeMaLe- Frauen und Mädchen im Leistungssport“ an. Maßnahmen und Aktivitäten in diesem Themenbereich werden weitergeführt, gelten jedoch nicht mehr als Forschungsschwerpunkt.
Weiterhin ist für alle im Rahmen der Forschungsförderung gestellten Forschungsanträge darzulegen, inwiefern Geschlecht und/oder Vielfältigkeit im Forschungsvorhaben bzw. den Daten von Relevanz sind oder sein könnten. Geschlechts- und vielfältigkeitsspezifische Fragestellungen, Stichproben oder Auswertungen sind – sofern fachlich relevant – in jedem Forschungsvorhaben zu berücksichtigen.
Anträge außerhalb dieser Schwerpunktsetzung können weiterhin gestellt werden. Bei vergleichbarer Bewertung der Anträge werden die Projekte, die den genannten Forschungsschwerpunkt aufgreifen, mit Priorität behandelt.
Grundsätzlich sind die Anträge über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Der Zugang zu „Easy-Online“ erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Zur Wahrung der o.a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung technisch nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie den Hinweis innerhalb der Informationen zur Antragsstellung unter Punkt 2.2 zu den schriftlichen Unterlagen. Hier wird auf das Schriftformerfordernis eingegangen.
Antragsfrist
31. März, Eingang über easy-online ist fristwahrend
Antragsstellende
Universitäts-/ Hochschulverwaltung (ggf. der Hauptkoordination des Forschungsverbundes), Inhaberin oder Inhaber des Architekturbüros oder der FuE-Einrichtung.
Projektleitung
Projektleitung: verantwortlich für Konzeption, Steuerung und Durchführung des Projekts, ggf. weitere Teilprojektleitungen. Kosten sind nicht zuwendungsfähig.
Aussagekräftige inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
Der Umfang der Beschreibung zu einem Forschungsantrag darf maximal 20 Seiten ohne Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis nicht überschreiten (reiner Fließtext (Arial 11, Zeilenabstand 14 pt, DIN A4-Formatrahmen, Seitenränder 2,5 cm). Nicht hinzuzuzählen sind Abbildungen, Tabellen, Grafiken, Bilder und sonstige Ergänzungen. Diese sind ggf. in einem Anhang mitzuliefern.
Anlagen
Arbeits- und Zeitplan
als Gantt-Diagramm, möglichst auf der Vorlage des BISp.
Kooperation Spitzenverband
Wenn Kaderathletinnen und Kaderathleten eingebunden sind, ist der Kooperationsplan Wissenschaft-Praxis-WUL erforderlich nach BISp-Vorlage.
Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. das Fehlen der ggfls. beizubringenden Kooperationspläne „Wissenschaft-Praxis-WUL“/ Verbandsstellungnahmen.
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