Im Rahmen des Antragsverfahrens für das Jahr 2020 können wieder aktuelle Forschungsanträge beim BISp eingereicht werden.
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf Antragsprojekte für das Jahr 2020:
Anträge können bis spätestens zum 31. März 2019 eingereicht werden.
Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem "Easy-Online" zu stellen. Der Zugang zu "Easy-Online" erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Zur Wahrung der o.a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung technisch nicht mehr möglich.
Hilfestellungen bei der Nutzung von "Easy-Online" können dem Dokument Easy-Online-Hilfe entnommen werden.
Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. das Fehlen der ggfls. beizubringenden Kooperationspläne "Wissenschaft-Praxis-Service"/ Verbandsstellungnahmen.
Für das diesjährige Antragsverfahren erfolgt eine Schwerpunktsetzung zur Thematik: "Individualisierte Athletenentwicklung im olympischen und paralympischen Sport".
Anträge außerhalb dieser Schwerpunktsetzung können weiterhin gestellt werden. Bei vergleichbarer Bewertung der Anträge werden die Projekte, die diese Schwerpunktsetzung aufgreifen, mit Priorität behandelt. Die Grundlagen der Bewertung sind in der
Geschäftsordnung für den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) (PDF, 155KB, Datei ist nicht barrierefrei), § 8 Nr. 5.4, dargestellt.
Für weitere Informationen zur Schwerpunktsetzung ist die Meldung Schwerpunktmäßige Ausrichtung der Antragsforschung 2020 vom 22.01.2019 zu beachten.
Kurzcheckliste Antragsforschung 2020
| Antragsfrist | 31. März, Eingang über easy-online ist fristwahrend | |
| Antragssteller | Universitäts-/ Hochschulverwaltung (ggf. des Hauptkoordinators des Forschungsverbundes), Inhaber Architekturbüro oder FuE-Einrichtung. | |
| Projektleiter | Projektleitung: verantwortlich für Konzeption, Steuerung und Durchführung des Projekts, ggf. weitere Teilprojektleiter. Kosten sind nicht zuwendungsfähig! | |
| Antragsformular | Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem "Easy-Online" zu stellen. Der Zugang zu "Easy-Online" erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ | |
| Projektbeschreibung | Aussagekräftige inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
Der Umfang der Beschreibung zu einem Forschungsantrag darf maximal 20 Seiten (reiner Fließtext (Arial 11, Zeilenabstand 14 pt, DIN A4-Formatrahmen, Seitenränder 2,5 cm), ohne Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Nicht hinzuzuzählen sind Abbildungen, Tabellen, Grafiken, Bilder und sonstige Ergänzungen. Diese sind ggfs. in einem Anhang mitzuliefern. | |
| Anlagen | Arbeits- und Zeitplan
als Gant-Diagramm, möglichst auf der Vorlage des BISp.
Kooperation Spitzenverband
Wenn Kaderathleten eingebunden, Kooperationsplan Wissenschaft-Praxis-Service erforderlich nach BISp-Vorlage.
Verbund Wissenschaft
Wenn mehrere wiss. Projektpartner beteiligt, Kooperationsplan Verbundprojekt Wissenschaft erforderlich nach BISp-Vorlage.
Verbund Wissenschaft-Privatwirtschaft
Entwurf Kooperationsvertrag und Pflichtenheft (ohne Vorlage) | |
Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in folgendem Dokument zusammengefasst:
Information zur Antragsstellung (PDF, 491KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Darüber hinaus stehen bei Fragen zur Antragstellung Frau Elena Sprenger (Tel: 0228 99 640-9040), Herr Jürgen Schalhofer (Tel.: 0228 99 640-9050) oder Frau Heike El Talawi (Tel.: 0228 99 640 9034) zur Verfügung. Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung@bisp.de gerichtet werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das BISp neben den Antragsprojekten in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit der Durchführung von Service-Forschungsprojekten bietet. Der Stichtag für die Beantragung ist der 28. Februar 2019 mit einem frühesten Projektbeginn zum 01. August 2019. Weitere Hinweise zu den Service-Forschungsprojekten des BISp finden Sie hier.