Bundesinstitut für Sportwissenschaft

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10.12.2013 Aktuelle Hinweise zur Forschungsförderung 2014–2015

Der Haushalt des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) ist für das Jahr 2014 mit einer sogenannten "Globalen Minderausgabe" in Höhe von 1 Mio € belegt worden. Davon betroffen sind unmittelbar die Forschungsmittel für 2014.

Die auferlegten Einsparungen werden  zugunsten des geplanten Betreuungsgeldes erbracht und betreffen damit nicht das BISp allein. Vielmehr sind alle Bundesministerien und deren Geschäftsbereiche von diesem Finanzierungsmodell betroffen. 

Wegen der bereits eingegangenen Mittelbindung durch mehrjährig geförderte BISp-Projekte können darum für das Jahr 2014 nur wenige Antragprojekte neu gestartet werden. Als Folge hat das BISp in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat entschieden, für das Jahr 2015 keine allgemeine Antragsrunde (bisher jährlicher Stichtag 31. März) zu initiieren und durchzuführen, sondern stattdessen die Projekte aus der laufenden Antragsrunde im Jahr 2015 zu fördern. Somit werden aktuell deutlich mehr Projektanträge einen Rückstellungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt bekommen. 

In Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat ist zudem geplant, im späten Frühjahr 2014 einige Schwerpunktthemen zu veröffentlichen, die aus der Sportpraxis über den Deutschen Olympischen Sportbund generiert werden sollen. Die Themenfestlegung wird im Nachgang der konstituierenden Sitzung des neuen Wissenschaftlichen Beirats des BISp erfolgen. Zu diesen Themen können dann Forschungsanträge gestellt werden, die auch im Jahre 2015 gefördert werden sollen. Ein Zeitplan hierzu wird frühstmöglich bekanntgegeben.“ 

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