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Ombudsperson gegen Korruption

Korruption in der öffentlichen Verwaltung führt zu hohen materiellen Schäden. So kann es beispielsweise zu Auftragsvergaben an Unternehmen kommen, obwohl sie teurere oder qualitativ schlechtere Leistungen erbringen als solche Unternehmen, die bei einer objektiven und transparenten Beschaffung ausgewählt würden. Die den Amtsträgern gewährten Vorteile werden in der Regel bei der Rechnungsstellung eingerechnet. Die finanziellen Folgen und Lasten hat letztlich der Steuerzahler zu tragen.

Korruption führt aber auch zu enormen immateriellen Schäden. Sie zerstört das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Verwaltung und des Staates.

Eine Ursache für den geringen Aufdeckungsgrad bei Korruptionsdelikten liegt in der besonderen, auf Konspiration angelegten Begehungsweise und auch daran, dass es kein Opfer in der klassischen, greifbaren Form gibt. Um korrupte Handlungen verstärkt aufzudecken, ist die öffentliche Verwaltung daher auf die Mitwirkung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger, Lieferanten und sonstige Dritte angewiesen.

Da Hinweisgeber häufig mögliche Nachteile für ihre Person bei Weitergabe ihres Wissens fürchten, gehen immer mehr öffentliche Verwaltungen und Unternehmen den Weg über die Einrichtung einer Ombudsperson.

Die Ombudsperson gegen Korruption

  • erhält Informationen vom Hinweisgeber zum Verdacht auf korrupte Handlungen
  • führt vertrauliche Gespräche mit dem Hinweisgeber
  • kommt der eventuellen Bitte von Hinweisgebern nach Anonymität nach
  • führt im weiteren Verlauf des Vorgangs den Dialog mit dem Hinweisgeber.

Seit dem 01.07.2013 haben Sie die Möglichkeit, uns vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mit Bezug auf unsere Behörde zukommen zu lassen. Die von uns beauftragte Ombudsperson ist kraft Amtes (Rechtsanwalt) und zusätzlich durch vertragliche Regelung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass zwar der von Ihnen geschilderte Sachverhalt weitergeleitet wird, aber nicht – soweit dies von Ihnen wegen befürchteter Nachteile gewünscht wird  – Ihre Identität.

Kontaktdaten und Erreichbarkeit unserer Ombudsperson

Generell ist die Ombudsperson werktäglich von 9 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mittels E-Mail.

Als Ombudsperson wird benannt: 

Rechtsanwalt
Dr. Volker Schacht
Kanzlei Görg
Büro Köln
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Tel.: 0221/33660 624
Fax: 0221/33660 625
E-Mail: VSchacht@goerg.de

Wichtige zusätzliche Hinweise

  • Unsere Ombudsperson nimmt nur Hinweise zu Korruption und ggfs. in unmittelbarem Zusammenhang stehende Vorkommnisse (z. B. Betrug, Unterschlagung, Untreue) entgegen. Für Widersprüche, Beschwerden etc. nutzen Sie bitte wie bisher die von unserer Behörde dafür eingerichteten Wege.
  • Ebenso, wie wir an einem korruptionsfreien, integeren Verwaltungshandeln interessiert sind, ist es auf der anderen Seite eine Selbstverständlichkeit der Fürsorge gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass wir im Falle von Denunziation Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen werden. Auf den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung (§ 164 des Strafgesetzbuches) sei der guten Ordnung halber hingewiesen.

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