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Faktenpapier "Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen im Sport"

Im Juni 2020 hat der Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für Risikobeurteilung (RAC) seine gutachterliche Stellungnahme und der ECHA-Ausschuss für sozioökonomische Analysen (SAEC) den Entwurf seiner gutachterlichen Stellungnahme veröffentlicht. RAC und SEAC sind grundsätzlich der Auffassung, dass die vorgeschlagene Beschränkung von bewusst zugefügtem Mikroplastik die geeignetste europaweite Maßnahme zur Bewältigung der festgestellten Risiken, insbesondere des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt, ist.

Faktenpapier „Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen im Sport – Informationen und aktuelle Entwicklungen“

Zum Beschränkungsvorschlag von polyzyklischen aromatischen kohlenwasserstoffhaltigen Kunststoffgranulaten und Mulchen, zum Beispiel für Kunststoffrasen und andere Sportbeläge, kam auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur im September 2019 zum Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung für neu in den Verkehr gebrachte Füllstoffe die geeignete Methode sei, um die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken zu kontrollieren bei zugleich begrenzten wirtschaftlichen Auswirkungen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren sowie dem Verfahren zu Mikroplastik aus Kunststoffrasensystemen können Sie der 2. aktualisierten Auflage des DOSB/BISp-Faktenpapiers entnehmen.

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