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Der Goldene Plan Ost

Ein gemeinsamer Weg


Sportstätten der DDR

Das 1967 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gegründete Zentrale Investitionsbüro Sportbauten (ZIB) war für den Gesamtprozess der Realisierung des zentralen Sportbautenprogramms verantwortlich. Zum Aufgabenbereich des ZIB gehörten auch die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Realisierung örtlicher Baumaßnahmen (Stange 2001, S. 119). Planungsgrundlagen für Sportanlagen gab das wissenschaftlich-technische Zentrum Sportbauten (WTZ) in Leipzig vor. Das WTZ Sportbauten übernahm die Funktion einer Leitstelle für Informationen im Sportstättenbau (Stange 2001, S. 125). Zur bautechnischen Umsetzung der Sportfreianlagen in der DDR gab es die Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL). „Der TGL-Standard galt dabei als Rechtsvorschrift und nicht wie bei den heute gültigen DIN-Normen als eine Empfehlung.“ (Gomoll et al., 2016).
Ab 1978 wurden Netzpläne für Sporteinrichtungen ausgearbeitet, welche den Sportstättenleitplänen „Goldener Plan“ in Westdeutschland entsprechen (vgl. Eulering, 2001). Im Jahr 1982 wurde festgestellt, „dass von den bereits minimierten städtebaulichen Programmen nur rund ein Drittel der geplanten Sportfreiflächen in den Wohngebieten hergestellt wurde.“ (Teichler & Reinhartz, 1999).

Sportstätten der BRD, der "Goldene Plan" und der "Goldene Plan Ost"

Die Bedarfsermittlung für Sportstätten im Bereich des Breitensports in Westdeutschland erfolgte auf der Basis eines in den Jahren 1956, 1967 und 1976 von der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) veröffentlichten Katalogs „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen“. Die „Volksgesundheit“ war hierbei eines der wichtigsten Argumente für die Legitimation des Sports und des Sportstättenbaus (vgl. Breuer 1997, S. 140). In den 1970 Jahren führten Diskussionen zu den Zielen, Inhalten, Methoden und der Organisation von Breiten- und Freizeitsport zu neuen Anforderungen an die Sportanlagen. Neben der Wettkampfausrichtung sollten sie auch für Angebote vom Freizeitsport nutzbar sein. (vgl. Deutsche Olympische Gesellschaft Hrsg.,1960)
Die DOG initiierte in den Jahren von 1960 bis 1975 das Sportstättenförderprogramm „Goldener Plan“. Dieser „Goldene Plan“ diente dem Deutschen Sportbund (DSB) im Jahr 1992 als Vorbild, für die Entwicklung eines Sportstättenförderprogramms in den neuen Bundesländer. Die ersten Ansätze dieses Plans sind bereits im Investitionsfördergesetz aus dem Jahr 1995 „Aufbau Ost“ erkennbar. Der „Goldene Plan Ost“ wurde erst im Jahr 1999 mit Antritt der rot-grünen Bundesregierung nach den Kriterien des DSB umgesetzt. Gegenstand des „Goldenen Plans“ war die systematische Erweiterung und Pflege Sportstätten durch gemeinschaftliche Förderung auf allen staatlichen Ebenen. Im Verlauf dieses Plans wurden im Zeitraum von 1960 bis 1975 insgesamt 17,4 Mrd. DM investiert, hinzu kamen in den Jahren von 1976 bis 1993 nochmals 20 Mrd. DM, was die Sportstättensituation stark verbesserte. Der „Goldene Plan“, mit seinen Richtlinien und Memoranden, wurde zur anerkannten Grundlage für die Sportstättenleitplanung. So konnte eine international konkurrenzfähige Sportstätteninfrastruktur geschaffen werden. (vgl. Deutscher Sportbund 1993, S. 10-11)
Sowohl der „Goldene Plan“ wie auch der „Goldene Plan Ost“ stießen zunächst auf verhaltene Zustimmung. Die Bundesregierung unter Helmut Kohl sperrte sich gegen ein derartiges Programm, infolgedessen verzögerte sich die Umsetzung des „Goldenen Plans Ost“ um sieben Jahre. Im Jahr 1998 wurde die Sportförderung erstmals in eine Koalitionsvereinbarung von der Regierung unter Gerhard Schröder aufgenommen. (vgl. Frömmel 2005)

Auftrag und Ziele des Goldenen Plan Ost

Aus dem sozialpolitischen Ziel „Sport für alle“, leitet sich die staatlichen Aufgaben ab, eine den Richtlinien entsprechende Sportstätteninfrastruktur zu schaffen. In seinem Memorandum zum „Goldenen Plan Ost“ war der DSB der Auffassung, dass 40 Jahre Sport- und Sportstättenbaupolitik in der ehemaligen DDR Defizite hinterlassen hatten. Besonders der Breiten- und Vereinssport sollte durch den „Goldenen Plan Ost“ gestärkt werden. (vgl. Mevert, 1999). Die Übertragung der Sportstätten der ehemaligen DDR in das Eigentum der Länder bzw. der Kommunen erfolgte unter anderem nach dem Einigungsvertrag. Angesichts der Situation in den neuen Bundesländern, der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und Folgekosten, entschloss sich der DSB, den „Goldenen Plan Ost“ zu entwickeln. (vgl. Deutscher Sportbund 1993, S. 10-11)
Die Konzipierung dieses Plans wurde ExpertInnen aus den neuen und alten Bundesländern übertragen. Er enthält Grundlagen und Orientierung für den Auf- und Ausbau der Sportinfrastruktur in den neuen Bundesländern unter Beachtung der Sportentwicklung in der ehemaligen DDR. Die Zielsetzung des „Goldenen Planes Ost“ war, innerhalb von 15 Jahren das Sportstättenangebot deutschlandweit zu homogenisieren. Für die Investition in den Sportstättenbau erhielten insbesondere die Kommunen finanzielle Mittel aus Landes- und Bundesmitteln. Da die auszugleichenden Defizite als Kriegsfolgeschäden angesehen wurden, sollten neben den Ländern und den Gemeinden auch der Bund für die Konsequenzen einstehen. Die Erneuerung der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und ökonomischen Ordnung in den neuen Bundesländern ist eine staatliche Aufgabe. Dem Bund kommt insbesondere bei der Bereitstellung von Mitteln zum Sportstättenbau eine besondere Bedeutung zu, die sich aus der Verpflichtung ergibt, die Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern auf ein gleiches Niveau zu führen. Für die Sanierung ist ein Bundesanteil von 50% und ein gemeinsamer Länder-Kommunen-Anteil von weiteren 50% vereinbart worden. (vgl. Deutscher Bundestag, 1994)

Richtlinien

Die Richtlinien des „Goldenen Plans Ost“ gehen von der Annahme aus, dass in den neuen Bundesländern eine den alten Bundesländern entsprechende Sportentwicklung stattfinden würde. Sie bilden die Basis für die Bedarfsermittlung aller Sportanlagen sowie sportorientierten Erholungs- und Spielanlagen nach Anzahl, Abmessung und Standort nach einem richtwertbezogenem Verfahren. Sie werden den Städten und Gemeinden mit der Empfehlung gereicht, den Gesamtbedarf der für die einzelnen, örtlich notwendigen Sportflächen erforderlichen Ressourcen in vorausschauender Bauleitplanung an funktionsgerechten Standorten zu sichern, um adäquat die finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden sukzessiv zu optimieren. Entscheidungen vor Ort über die jeweils vordringlichen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen wurden anhand der „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in den neuen Bundesländern“ herbeigeführt. Die Orientierungswerte sind abhängig von der Siedlungsstruktur und Einwohnerzahl und beziehen sich auf alle Sportanlagen sowie sportorientierte Erholungs- und Spielanlagen. Sie sind die Basis für eine Bedarfsberechnung. (vgl. Deutscher Sportbund Hrsg., 1993)

Die Rolle des BISp

Collage aus Projekts- und Planungsskizzen des Sportstättenbaus in Brandenburg (links), Cover des Memorandum Goldener Plan Ost (rechts). 1992 - Goldener Plan Ost
Quelle: Deutscher Sportbund (Hrsg.) (1993): Goldener Plan Ost; MBJS Land Brandenburg (Hrsg.)(...): Sonderförderprogramm "Goldener Plan Ost" - Projektbeispielen Zwischenbilanz

„An der Ausarbeitung des vom Deutschen Sportbund im Jahr 1992 herausgegebenen ,,Goldenen Plans Ost" hat sich das BISp maßgeblich beteiligt. Die Sportanlagen-Infrastruktur in den neuen Ländern aus einer maroden Unterversorgung planerisch und finanziell auf einen in den alten Bundesländern geltenden quantitativen und qualitativen Stand in einem angemessenen Zeitraum zu bringen ist das erklärte Ziel des „Goldenen Plans Ost". Nach der Bestandserhebung in den neuen Bundesländern, in der neben der Zahl auch der bauliche Zustand der Sportanlagen erfaßt wurde, und der Bedarfsermittlung zeigte sich nach deren Gegenüberstellung, daß Investitionen in der Höhe von insgesamt ca. 25 Milliarden DM erforderlich sein werden, um dieses Ziel zu erreichen. Wenn die Finanzierung in der aktuellen Haushaltssituation auch als nicht realisierbar bezeichnet wird, ist der „Goldene Plan Ost" doch eine hilfreiche Orientierung für das planerische Handeln in den Ländern und Kommunen, die Sportstätten-Infrastruktur bedarfsgerecht in der Regional- und Stadtentwicklungsplanung langfristig zu sichern. In Seminaren über Planung und Betrieb von Sportanlagen unter besonderer Behandlung der Möglichkeiten zur Sanierung bestehender Anlagen und mit speziellen Beratungen in Einzelfällen gab das BISp praktische Unterstützung vor Ort. Ein „Leitfaden für die Sanierung von Sportstätten" in den neuen Ländern wurde unter Beteiligung des BISp erarbeitet.“
(Büch et al., 1996)

Nachweise

Büch, M.P., Schumann, H., Anders, G. et al. (1996). Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) in den Jahren 1991–1994. Sportwissenschaft 26, 74–91.
Breuer, G. (1997). Sportstättenbedarf und Sportstättenbau - Eine Betrachtung der Entwicklung in Deutschland (West) von 1945 bis 1990 anhand der baufachlichen Planung, öffentlichen Verwaltung und Sportorganisation, Zugleich: Köln, Sporthochschule, Dissertation, 1997, sb 67 Verl.-Ges, Köln.
Deutscher Bundestag (1994). Goldener Plan Ost zur Sportstättensanierung in den neuen Ländern/Drucksache 12/6945: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Angelika Barbe, Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 12/6158 -. Letzter Zugriff am 07.12.2020 unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/069/1206945.pdf
Deutsche Olympische Gesellschaft (Hrsg.) (1960). Memorandum zum "Goldenen Plan" für Gesundheit, Spiel und Erholung. Frankfurt am Main
Deutscher Sportbund (Hrsg.) (1993). Goldener Plan Ost: Memorandum, Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen, Anleitung zur Sportstättenentwicklungsplanung, Frankfurt am Main.
Eulering, J. (2001). Richtlinienkonzepte /Goldene Pläne) in der Sportstättenentwicklungsplanung. In: Albrecht Hummel, Alfred Rütten und Lüder Bach (Hrsg.): Handbuch Technik und Sport. Sportgeräte - Sportausrüstungen - Sportanlagen. Schorndorf, Hofmann, Beiträge zur Lehre und Forschung im Sport, 130, S. 293–299.
Frömmel, M. (2005). Der Goldene Plan Ost - Das Sonderförderungsprogramm im Überblick, GRIN Verlag, München.
Gomoll, K., Hausprung, C. & Köditz, J. (2016). Normen - TGL-Verzeichnis, Industrienormen in Ost und West. Hrsg. v. Bauhaus-Universität Weimar, Weimar. Online verfügbar unter: https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/zentrale-einrichtungen/universitaetsbibliothek/recherche/normen/ <https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/zentrale-einrichtungen/universitaetsbibliothek/recherche/normen/> , zuletzt geprüft am: 21.06.2020.
Mevert, F. (1999). Vor 40 Jahren: Die Geburtsstunde des "Goldenen Plans", In. Deutsche Olympische Gesellschaft (Hrsg.) Olympisches Feuer.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Hrsg.)(2003). Sonderförderprogramm "Goldener Plan Ost" - Projektbeispielen Zwischenbilanz, Potsdam.
Stange, W. (2001). Die Betrachtung der materiell technischen Bedingungen als Faktor für die Sportentwicklung in der DDR. In: Albrecht Hummel, Alfred Rütten und Lüder Bach (Hrsg.): Handbuch Technik und Sport. Sportgeräte - Sportausrüstungen - Sportanlagen. Schorndorf, Hofmann, Beiträge zur Lehre und Forschung im Sport, 130, S. 114–128.
Teichler, H. J., & Reinartz, K. (1999). Das Leistungssportsystem der DDR in den 80er Jahren und im Prozess der Wende. Schorndorf: Hofmann.




Goldener Plan Ost

Goldener
Plan Ost

Goldener Plan Ost
Memorandum, Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen, Anleitung zur Sportstättenentwicklungsplanung
Hrsg.: Deutscher Sportbund (DSB)
Köln 1992, auf Anfrage kostenlos
Bezug: Deutscher Olympischer Sportbund

Nachhaltigkeit im Spotstättenmanagement

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