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Antragsverfahren für 2011

Datum: 27. Juli 2010

Aufgrund haushaltsgesetzlicher Entscheidungen des Deutschen Bundestages können überjährige Projekte des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) nicht mehr wie in der Vergangenheit aus Finanzmitteln des Antragsjahres bedient werden. Projekte, die über den Jahreswechsel hinaus weitergeführt werden, müssen auch aus den Mitteln des betroffenen Haushaltsjahres finanziert werden. Eine Übertragung nicht verbrauchter Mittel in das nächste Haushaltsjahr ist somit ab sofort nicht mehr möglich. Für das Jahr 2011 hat dies zur Folge, dass bereits heute umfangreiche Mittel aus diesem Haushaltsjahr für laufende Projekte gebunden sind.

Vor diesem Hintergrund hat das BISp entschieden, keine "übliche" Antragsforschung in der gesamten Breite im Jahre 2011 zu realisieren. Ausgehend von Empfehlungen des Strategieausschusses werden für das Jahr 2011 Schwerpunktthemen ausgeschrieben, die dann im Rahmen der Forschungsförderung bearbeitet werden können. Die Ausschreibung dieser Schwerpunkte ist für August 2010 geplant.

Wir bitten um Verständnis, dass Anträge zu anderen, als den ausgeschriebenen Themen, für das kommende Jahr nicht angenommen werden können.

Ab dem Jahr 2012 soll dann wieder die Antragsforschung in bekannter Weise durchgeführt werden. Allerdings wird aufgrund der vorgenannten haushaltsgesetzlicher Entscheidungen des Deutschen Bundestages ein neuer Zeitrhythmus für die Antragsforschung eingeführt. Der Antragseingang beim BISp wird deutlich früher im Kalenderjahr stattfinden müssen als bisher, die Zuwendungsbescheide für das Folgejahr werden dann jedoch im Antragsjahr versandt werden.



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